Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5017/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 1,5 ha. Es befindet sich südöstlich des Ortskerns Schwarzkollm im Bereich Koselbruch und wird durch den Koselbruchweg gequert. Es umfasst nach dem Stand vom 27. November 2003 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Schwarzkollm, Flur 3, die Flurstücke Nummer 8 (teilweise), Nummer 31 (teilweise) und Nummer 34 (teilweise).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5017/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte vom 2. Dezember 2005 im Maßstab 1 : 10 000 und in einer Flurkarte vom 2. Dezember 2005 im Maßstab 1 : 2 500 eingetragen. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen in der Flurkarte. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung.