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§ 2 SN-5017 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 1,5 ha. Es befindet sich südöstlich des Ortskerns Schwarzkollm im Bereich Koselbruch und wird durch den Koselbruchweg gequert. Es umfasst nach dem Stand vom 27. November 2003 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Schwarzkollm, Flur 3, die Flurstücke Nummer 8 (teilweise), Nummer 31 (teilweise) und Nummer 34 (teilweise).

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte vom 2. Dezember 2005 im Maßstab 1 : 10 000 und in einer Flurkarte vom 2. Dezember 2005 im Maßstab 1 : 2 500 eingetragen. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen in der Flurkarte. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung.