Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Spannteich Knappenrode“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …§ 3 Schutzzweck
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5008/3#abs-1 (1) Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege und Entwicklung gebietstypischer Pflanzen- und Tierarten in ihren Lebensgemeinschaften sowie die Erhaltung des Gebietes als Bestandteil des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete („Natura 2000“).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5008/3#abs-2 (2) Schutzzweck ist insbesondere:
Erhaltung und Pflege eines naturnahen, eutrophen Stillgewässers (FFH-Lebensraumtyp 3150) und seines Grabensystems;
Erhaltung und Pflege von grundwasser- beziehungsweise staunässebeeinflussten, feuchten terrestrischen Waldstandorten;
Erhaltung und Pflege von frischen und trockenwarmen terrestrischen Wald- und Offenlandstandorten;
Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Populationen gefährdeter Pflanzenarten, insbesondere folgender Arten: Dolden-Winterlieb, Mond-Rautenfarn, Strauß-Gilbweiderich und Rundblättrigem Wintergrün;
Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Schwimmblattgesellschaften (Laichkraut- und Seerosengesellschaften) (FFH-Lebensraumtyp 3150);
Erhaltung, Pflege und Entwicklung eines mit großen Freiwasserflächen ausgestatteten Schilf-Röhrichts und Steifseggen-Riedes (FFH-Lebensraumtyp 3150);
Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Walzenseggen-Erlen-Bruchwaldes (prioritärer FFH-Lebensraumtyp 91E0);
Erhaltung der Pfeifengras-Birken-Kiefern-Vorwaldstadien und deren Entwicklung zum Birken-Stieleichen-Wald (FFH-Lebensraumtyp 9190);
Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Beerstrauch-Kiefernwaldes;
Erhöhung des Natürlichkeitsgrades der Nadelholz- und Laubholzforste;
Schutz und Förderung der gefährdeten Avifauna mit Arten von gemeinschaftlichem Interesse beziehungsweise Arten von landesweiter Bedeutung, insbesondere von Wasserralle, Kleiner Ralle, Moorente, Bartmeise, Rohrschwirl, Rohrdommel, Knäkente, Löffelente, Kranich, Nachtschwalbe und Schwarzspecht sowie Entwicklung des Gebietes als Lebensraum für Seeadler, Fischadler, Schilfrohrsänger, Wiedehopf, Bekassine und Raubwürger;
Erhaltung, Pflege und Entwicklung von ausreichend großen Pufferzonen für sensible und gefährdete Tiere, Pflanzen und Lebensräume;
Erhalt und Entwicklung eines sich über natürliche Einwanderungen und Nahrungsbeziehungen selbst regulierenden Fischbestandes;
Erhalt und Entwicklung einer unverbauten, strukturreichen Wald-Stillgewässer-Landschaft mit abrupten Wechsel zwischen trockenen und nassen Standorten;
Erhalt und Entwicklung eines Nahrungs- und Reproduktionsraumes für Fledermausarten, insbesondere der Mopsfledermaus als Art von gemeinschaftlichem Interesse;
Erhalt und Entwicklung des Erhaltungszustandes der Vorkommen von Fischotter, Rotbauchunke, Großer Moosjungfer, Grüner Keiljungfer als weiteren Arten von gemeinschaftlichem Interesse.