Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Gemeinde Großrückerswalde

Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des Naturparks …

§ 2 Gegenstand der Umzonierung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

1. Eine Fläche der Gemarkung Mauersberg unmittelbar angrenzend an die Gemarkung Niederschmiedeberg nördlich des als „Siedlung“ bezeichneten Ortsteils von Niederschmiedeberg.

Die Fläche wird aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt (umzoniert).

Die Fläche umfasst in der Gemarkung Mauersberg folgende Flurstücke:

471/3, 471/4, 471/5, 471/6, 471/10, 471/11 teilweise und 471/12.

Die Größe der umzonierten Fläche beträgt 0,45 ha.

2. Die geänderte Naturparkgrenze mit den Flächen nach Absatz 1 sind in der Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 20. Dezember 2004 im Maßstab 1:2 730 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen.

3. Die ungefähre Lage der Umzonierungsfläche ist in einer topographischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 20. Dezember 2004 im Maßstab 1:25 000 mit einem Kreissymbol lokalisiert.

4. Die Flurkarte und die Übersichtskarte sind Bestandteil dieser Verordnung.

§ 1 § 3