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Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4982/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von circa 8,60 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Stadt Eilenburg, Gemarkung Eilenburg, Flur 6 die Flurstücke 17, 18, 19/1, 19/2, 24/1, 24/2 und 25.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4982/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau, Stand 12. August 2003, im Maßstab 1 : 2 500, im Original grün (in der Kopie schwarz) umgrenzt dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.

§ 1 § 3