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§ 2 SN-4982 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Mulde“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von circa 8,60 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Stadt Eilenburg, Gemarkung Eilenburg, Flur 6 die Flurstücke 17, 18, 19/1, 19/2, 24/1, 24/2 und 25.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau, Stand 12. August 2003, im Maßstab 1 : 2 500, im Original grün (in der Kopie schwarz) umgrenzt dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.