Gesetze / Landesrecht Sachsen / Erste Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Stadt Marienberg

Erste Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des …

§ 2 Gegenstand der Umzonierung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4973/2#abs-1 (1) Fläche 1:

Eine Fläche zwischen Weißtaubner Weg und Eisenbahngelände auf dem Gebiet der Gemarkungen Lauterbach und Marienberg wird aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt (umzoniert).

Diese Fläche umfasst in der Gemarkung Lauterbach folgende Flurstücke: 1124/2, 1126, 1130/1, 1130/2, 1130/3, 1131/1, 1131/3, 1146/2, 1147/3, 1147/5, 1147/7, 1147/8, 1147/9, 1147/10, 1147/11, 1154, 1154a, 1155/3, 1155/4, 1155/5, 1155/10, 1155/11, 1155/12, 1155/13, 1155/14, 1155/15, 1155/16, 1155/17, 1155/18, 1156/2, 1169/3, 1169/5, 1169/6, 1170/2, 1171/1, 1172, 1178, 1179a, 1181b, 1181c, 1181/2, 1181/5, 1181/6, 1181/7, 1181/9, 1181/10, 1233, 1233a, 1234/2, 1234/3, 1234/4, 1234/5, 1234/6, 1234/7, 1234/8, 1234/9, 1234/10, 1242/3, 1254/1.

Diese Fläche umfasst in der Gemarkung Marienberg folgende Flurstücke: 1290/2 (teilweise), 1292, 1293/3.

Die Größe der umzonierten Fläche beträgt zirka 7,2 Hektar.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4973/2#abs-2 (2) Fläche 2:

Das Gewerbegebiet „Süd“ und ein westlich daran angrenzendes Gehöft auf dem Gebiet der Gemarkung Marienberg werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt.

Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 972 (teilweise), 973, 975a, 977/1 (teilweise), 979/1 (teilweise), 983/1, 984/4 (teilweise), 990/1 (teilweise), 991, 1065/2 (teilweise).

Die Größe der umzonierten Fläche beträgt zirka 6,4 Hektar.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4973/2#abs-3 (3) Fläche 3:

Wesentliche Teile des Naherholungsgebiets „Am Rätzteich“ auf dem Gebiet der Gemarkung Marienberg werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt.

Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 1779/1, 1779/2, 1780, 1781, 1793 (teilweise), 1797 (teilweise), 1893 (teilweise), 1977/1, 1977/2, 1977/3, 1977/4, 1977/5, 1979/2, 1979/3.

Die Größe der umzonierten Fläche beträgt zirka 7,2 Hektar.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4973/2#abs-4 (4) Fläche 4:

Eine Fläche zwischen dem sogenannten Reiter an der Bundesstraße 174 und der Alten Görkauer Straße/Püschelweg auf dem Gebiet der Gemarkung Marienberg wird aus der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführt.

Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 1011/1, 1013, 1015/1 (teilweise), 1017/4, 1017/7 (teilweise), 1041 (teilweise), 1043, 1044, 1045, 1047, 1048, 1049 (teilweise), 1050 (teilweise), 1090 (teilweise), 1091.

Die Größe der umzonierten Fläche beträgt zirka 28,1 Hektar.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4973/2#abs-5 (5) Die im Bereich der Flächen nach den Absätzen 1 bis 4 geänderten Naturparkgrenzen sind in den Flurkarten 1 bis 4 des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 11. Dezember 2003 in den Maßstäben 1 : 2 000 beziehungsweise 1 : 5 000 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen. Die Nummer der Flurkarte entspricht der Nummer der jeweiligen Fläche.

Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4973/2#abs-6 (6) Die ungefähre Lage der Umzonierungsflächen ist in einer topografischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 11. Dezember 2003 im Maßstab 1 : 25 000 mit einem Kreissymbol lokalisiert.

Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4973/2#abs-7 (7) Die vier Flurkarten und die Übersichtskarte sind Bestandteil dieser Verordnung.

§ 1 § 3