Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mulden- und Chemnitztal“
Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4964/2#abs-1 (1) Ausgliederungsgegenstand sind die Flurstücke 12/5, 12/7 und 12/10 der Gemarkung Meusen. Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,3 Hektar. Die Fläche befindet sich im Bereich der Ortslage westlich der Nöbelner Straße.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4964/2#abs-2 (2) Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 26. Februar 2003 im ungefähren Maßstab 1 : 2 730 mit einer grünen Grenzlinie eingetragen.
Die Flurkarte ist Bestandteil der Verordnung.