(1) Ausgliederungsgegenstand sind die Flurstücke 12/5, 12/7 und 12/10 der Gemarkung Meusen. Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,3 Hektar. Die Fläche befindet sich im Bereich der Ortslage westlich der Nöbelner Straße.
(2) Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 26. Februar 2003 im ungefähren Maßstab 1 : 2 730 mit einer grünen Grenzlinie eingetragen.
Die Flurkarte ist Bestandteil der Verordnung.