Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4959/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteiles Waltersdorf der Gemeinde Porschdorf südlich angrenzend an die Ortsdurchfahrtsstraße in Richtung Kurort Rathen, Ortsteil Niederrathen, und hat eine Größe von etwa 0,27 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 3. Juni 1994 auf dem Gebiet der Gemeinde Porschdorf, Gemarkung Waltersdorf, Flur 1, Landkreis Sächsische Schweiz, die Flurstücke Nr. 123/8, 123/10, 123/12, 123/13 und 354/2.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4959/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 1. Oktober 2002 im Maßstab 1 : 2 730 im Original grün schräg schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte. Die Verordnung wird zusammen mit der Flurkarte im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

§ 1 § 3