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# § 2 SN-4959 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteiles Waltersdorf der Gemeinde Porschdorf südlich angrenzend an die Ortsdurchfahrtsstraße in Richtung Kurort Rathen, Ortsteil Niederrathen, und hat eine Größe von etwa 0,27 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 3. Juni 1994 auf dem Gebiet der Gemeinde Porschdorf, Gemarkung Waltersdorf, Flur 1, Landkreis Sächsische Schweiz, die Flurstücke Nr. 123/8, 123/10, 123/12, 123/13 und 354/2.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 1. Oktober 2002 im Maßstab 1 : 2 730 im Original grün schräg schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte. Die Verordnung wird zusammen mit der Flurkarte im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

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Zitiervorschlag: § 2 SN-4959 (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4959/2

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