Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4958/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von 12 320 m². Es umfasst nach dem Stand vom 5. Oktober 2000 auf dem Gebiet der Stadt Königstein, Gemarkung Nikolsdorf, Flur 11, Landkreis Sächsische Schweiz, die Flurstücke Nummer 4/4, 4/6, 93/3 und 95/3.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4958/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 3. Juli 2002 im Maßstab 1 : 2 000 schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung wird zusammen mit der Flurkarte im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.