(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von 12 320 m². Es umfasst nach dem Stand vom 5. Oktober 2000 auf dem Gebiet der Stadt Königstein, Gemarkung Nikolsdorf, Flur 11, Landkreis Sächsische Schweiz, die Flurstücke Nummer 4/4, 4/6, 93/3 und 95/3.
(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 3. Juli 2002 im Maßstab 1 : 2 000 schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung wird zusammen mit der Flurkarte im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.