Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Naherholungsgebiet Hoyerswerda“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …§ 1 Erklärung zum Ausgliederungsgebiet
Stand: 26.08.2026
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Zeißig Flur 9 sowie Gemarkung Kühnicht Flur 2 werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Naherholungsgebiet Hoyerswerda“ ausgegliedert.