Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Naherholungsgebiet Hoyerswerda“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …

§ 1 Erklärung zum Ausgliederungsgebiet

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Zeißig Flur 9 sowie Gemarkung Kühnicht Flur 2 werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Naherholungsgebiet Hoyerswerda“ ausgegliedert.

§ 2