Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Zeißig Flur 9 sowie Gemarkung Kühnicht Flur 2 werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Naherholungsgebiet Hoyerswerda“ ausgegliedert.
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Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Zeißig Flur 9 sowie Gemarkung Kühnicht Flur 2 werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Naherholungsgebiet Hoyerswerda“ ausgegliedert.