Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Parthenaue – Machern“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4953/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 1 314 m². Es beinhaltet einen Teil des Flurstückes 250 auf dem Gebiet der Gemeinde Machern, Gemarkung Machern, Flur 10.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4953/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte der Gemeinde Machern im Maßstab 1:5 000 (im Original grün umgrenzt) dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.