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§ 2 SN-4953 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Parthenaue – Machern“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 1 314 m². Es beinhaltet einen Teil des Flurstückes 250 auf dem Gebiet der Gemeinde Machern, Gemarkung Machern, Flur 10.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte der Gemeinde Machern im Maßstab 1:5 000 (im Original grün umgrenzt) dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.