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Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4952/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 1,85 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Gemeinde Eilenburg, Gemarkung Hainichen, Flur 2 das Flurstück 12/5.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4952/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Delitzsch, Außenstelle Eilenburg, Stand 4. Juni 1996 im Maßstab 1 : 3 000 (im Original grün umgrenzt) dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.

§ 1 § 3