Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Mulde“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4952/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 1,85 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Gemeinde Eilenburg, Gemarkung Hainichen, Flur 2 das Flurstück 12/5.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4952/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Delitzsch, Außenstelle Eilenburg, Stand 4. Juni 1996 im Maßstab 1 : 3 000 (im Original grün umgrenzt) dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.