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§ 2 SN-4952 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Mulde“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 1,85 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Gemeinde Eilenburg, Gemarkung Hainichen, Flur 2 das Flurstück 12/5.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Delitzsch, Außenstelle Eilenburg, Stand 4. Juni 1996 im Maßstab 1 : 3 000 (im Original grün umgrenzt) dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.