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Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4944/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von 2,48 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Stadt Bad Düben, Gemarkung Bad Düben, Flur 1 das Flurstück 110.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4944/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau vom 7. Januar 2000 im Maßstab 1 : 2 500 im Original grün (Kopie schwarz) umgrenzt dargestellt. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung.

§ 1 § 3