(1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von 2,48 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Stadt Bad Düben, Gemarkung Bad Düben, Flur 1 das Flurstück 110.
(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau vom 7. Januar 2000 im Maßstab 1 : 2 500 im Original grün (Kopie schwarz) umgrenzt dargestellt. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung.