Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4935/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 2 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 29. März 1996 auf dem Gebiet der Stadt Wehlen, Gemarkung Stadt Wehlen, Landkreis Sächsische Schweiz, das Flurstück Nr. 217/1 teilweise.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4935/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in der Flurkarte Nr. 1 vom 21. August 2000 im Maßstab 1 : 2 400 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte.

§ 1 § 3