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§ 2 SN-4935 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 2 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 29. März 1996 auf dem Gebiet der Stadt Wehlen, Gemarkung Stadt Wehlen, Landkreis Sächsische Schweiz, das Flurstück Nr. 217/1 teilweise.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in der Flurkarte Nr. 1 vom 21. August 2000 im Maßstab 1 : 2 400 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte.