Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4932/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 4 220 m². Es umfasst nach dem Stand vom 3. August 1999 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Michalken, die Flurstücke Nr. 223 teilweise, 329/1 teilweise und 330/3 teilweise.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4932/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in zwei Flurkarten des Regierungspräsidiums Dresden vom 3. April 2000 im Maßstab 1 : 2 500 blau schraffiert eingezeichnet. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung.

§ 1 § 3