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§ 2 SN-4932 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 4 220 m². Es umfasst nach dem Stand vom 3. August 1999 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Michalken, die Flurstücke Nr. 223 teilweise, 329/1 teilweise und 330/3 teilweise.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in zwei Flurkarten des Regierungspräsidiums Dresden vom 3. April 2000 im Maßstab 1 : 2 500 blau schraffiert eingezeichnet. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung.