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Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4929/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 990 m². Es umfasst nach dem Stand vom 19. Januar 1998 auf dem Gebiet der Gemeinde Gohrisch, Gemarkung Kleinhennersdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, das Flurstück Nummer 30/2 teilweise.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4929/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 22. Februar 2000 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte.

§ 1 § 3