(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 990 m². Es umfasst nach dem Stand vom 19. Januar 1998 auf dem Gebiet der Gemeinde Gohrisch, Gemarkung Kleinhennersdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, das Flurstück Nummer 30/2 teilweise.
(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 22. Februar 2000 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte.