Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …§ 1 Erklärung zum Ausgliederungsgebiet
Stand: 26.08.2026
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Kurort Rathen, Gemarkung Niederrathen, Landkreis Sächsische Schweiz, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Sächsische Schweiz“ ausgegliedert.