Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …§ 3 In-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 20. Mai 1999
Regierungspräsidium Dresden
In Vertretung
Biele
Regierungsvizepräsident