Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …§ 1 Erklärung zum Ausgliederungsgebiet
Stand: 16.06.1999
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Rathmannsdorf, Gemarkung Rathmannsdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Sächsische Schweiz“ ausgegliedert.