Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …

§ 1 Erklärung zum Ausgliederungsgebiet

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Rathmannsdorf, Gemarkung Wendischfähre, Landkreis Sächsische Schweiz, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Sächsische Schweiz“ ausgegliedert.

§ 2