Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4918/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von cirka 1,3 ha. Es umfaßt nach dem Stand vom 11. März 1998 auf dem Gebiet der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna, Gemarkung Reinhardtsdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, je teilweise die Flurstücke 188, 232/1, 235, 236 und 239.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4918/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 10. Dezember 1998 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.