(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von cirka 1,3 ha. Es umfaßt nach dem Stand vom 11. März 1998 auf dem Gebiet der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna, Gemarkung Reinhardtsdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, je teilweise die Flurstücke 188, 232/1, 235, 236 und 239.
(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 10. Dezember 1998 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.