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§ 2 SN-4918 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von cirka 1,3 ha. Es umfaßt nach dem Stand vom 11. März 1998 auf dem Gebiet der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna, Gemarkung Reinhardtsdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, je teilweise die Flurstücke 188, 232/1, 235, 236 und 239.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 10. Dezember 1998 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.