Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes …

§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Das im § 2 näher bezeichnete Gebiet auf den Territorien der Kreisfreien Stadt Leipzig und des Landkreises Leipziger Land wird als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet führt die Bezeichnung „Leipziger Auwald“.

§ 2