Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes …§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet
Stand: 26.08.2026
Das im § 2 näher bezeichnete Gebiet auf den Territorien der Kreisfreien Stadt Leipzig und des Landkreises Leipziger Land wird als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet führt die Bezeichnung „Leipziger Auwald“.