Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt
Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt§ 15 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 16. Oktober 1992
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Biedenkopf
Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt