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Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt

§ 15 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 16. Oktober 1992

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Biedenkopf

Der Staatsminister der Finanzen

Prof. Dr. Georg Milbradt

§ 14