Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über …Artikel 2
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4428/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4428/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 9. Dezember 1998
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht