Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat …Artikel 2
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 8. Juli 1994
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
In Vertretung
Heinz Eggert
Der Staatsminister des Innern
Der Staatsminister des Innern
Heinz Eggert