Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Gründung der Sachsen-Finanzgruppe
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Gründung der Sachsen-Finanzgruppe§ 2 Schuldrechtlicher Verschmelzungszeitpunkt
Stand: 26.08.2026
Die Verschmelzungsvereinbarungen regeln den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des Sachsen-Finanzverbandes als für Rechnung der Sachsen-Finanzgruppe vorgenommen gelten (schuldrechtlicher Verschmelzungszeitpunkt).