Die Verschmelzungsvereinbarungen regeln den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des Sachsen-Finanzverbandes als für Rechnung der Sachsen-Finanzgruppe vorgenommen gelten (schuldrechtlicher Verschmelzungszeitpunkt).
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Die Verschmelzungsvereinbarungen regeln den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des Sachsen-Finanzverbandes als für Rechnung der Sachsen-Finanzgruppe vorgenommen gelten (schuldrechtlicher Verschmelzungszeitpunkt).