Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds
Gesetz zum Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung …Artikel 2
Stand: 26.08.2026
Bei Kündigung des Staatsvertrages durch die Staatsregierung wird der dem Freistaat Sachsen zustehende Anteil am Stiftungsvermögen dem Stiftungsvermögen der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen zugewiesen.