Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Führung des Schiffsbauregisters für Binnenschiffe bei dem Amtsgericht Magdeburg und für Seeschiffe bei dem Amtsgericht Rostock
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Führung des Schiffsbauregisters für Binnenschiffe …Eingangsformel
Stand: 26.08.2026
Der Sächsische Landtag hat am 13. Dezember 1995 das folgende Gesetz beschlossen: