Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Führung des Schiffsbauregisters für Binnenschiffe bei dem Amtsgericht Magdeburg und für Seeschiffe bei dem Amtsgericht Rostock
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Führung des Schiffsbauregisters für Binnenschiffe …Artikel 1
Stand: 26.08.2026
Dem am 24. Juli 1995, am 10. August 1995, am 21. August 1995 und am 30. August 1995 vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen, dem Freistaat Sachsen und dem Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag über die Führung des Schiffsbauregisters für Binnenschiffe bei dem Amtsgericht Magdeburg und für Seeschiffe bei dem Amtsgericht Rostock wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.