Dem am 24. Juli 1995, am 10. August 1995, am 21. August 1995 und am 30. August 1995 vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen, dem Freistaat Sachsen und dem Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag über die Führung des Schiffsbauregisters für Binnenschiffe bei dem Amtsgericht Magdeburg und für Seeschiffe bei dem Amtsgericht Rostock wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.