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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das …

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Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3551/2#abs-1 (1) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3551/2#abs-2 (2) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 16. Juni 1993

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister für Kultus

Friedbert Groß

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