Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem …§ 3 In-Kraft-Treten; Außer-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Bundeswahl- und dem Europawahlgesetz (BWG-EuWG-ZustVO ) vom 23. November 1993 (SächsGVBl. S. 1104) außer Kraft.
Dresden, den 16. April 2002
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht