Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Frauenförderungsstatistikverordnung
Sächsische Frauenförderungsstatistikverordnung§ 6 In-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Für § 6 Sächsische Frauenförderungsstatistikverordnung liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.