Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Frauenförderungsstatistikverordnung
Sächsische Frauenförderungsstatistikverordnung§ 5 Übergangsvorschrift
Stand: 26.08.2026
Die statistischen Angaben sind in der den Regelungen dieser Verordnung in der am 1. September 2006 geltenden Fassung entsprechenden Weise erstmals zum Stichtag 30. Juni 2006 oder für den Zeitraum 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006 zu erheben und in der in § 3 am 1. September 2006 geltenden Fassung genannten Weise bis zum Ablauf des 31. Dezember 2006, von den übrigen Dienststellen bis zum Ablauf des 31. Januar 2007 zu berichten.