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Gesetz über die Errichtung des Sächsischen Kultursenats

§ 8 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 17. Mai 1993

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst

Prof. Dr. Hans Joachim Meyer

§ 7