Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Errichtung des Sächsischen Kultursenats
Gesetz über die Errichtung des Sächsischen Kultursenats§ 8 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 17. Mai 1993
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Hans Joachim Meyer