Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Sachsen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land …Artikel 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2641/1#abs-1 (1) Dem am 22. Dezember 1997 in Dresden und am 29. Dezember 1997 in Düsseldorf unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Sachsen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2641/1#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.