Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“
Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“§ 6 Organe
Stand: 26.08.2026
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand.